Warum Hundesteuer? – Definition
Die Hundesteuer ist in Deutschland eine Pflichtsteuer, über deren Höhe die zuständigen Gemeinden und Städte eigenständig entscheiden. Die Kosten pendeln sich um die 100 Euro jährlich ein. Für Listenhunde und Zweithunde musst du häufig sogar noch viel tiefer in die Tasche greifen. Die Anmeldung zur Hundesteuer ist in Deutschland verpflichtend, so dass man seinen Hund innerhalb von 4 Wochen nach dem Einzug des Neuankömmlings in der Gemeinde anmelden muss. Von der Hundesteuer befreien lassen können sich nur die Halter von:
- Assistenzhunden
- Rettungshunden und Polizeihunden
- Hirten-, Herdschutz- und Hütehunden
- Jagd- und Forstbegleithunden
Im vergangenen Jahr 2020 waren die Einnahmen mit 380 Millionen Euro so hoch wie nie zuvor. Seit 1810 gibt es die Hundesteuer schon. Sie wurde zuerst als eine sogenannte Luxussteuer eingeführt. Man ging davon aus, dass Menschen, die sich einen Hund zum reinen Vergnügen halten können, in der Lage sind, mehr Geld aufzubringen. Ähnliche Steuern gibt es noch heute in vereinzelten Ländern für Yachten oder Schmuck. Mittlerweile ist die Hundesteuer aber eine Ordnungssteuer. Ihr Zweck ist, die Anzahl der Vierbeiner in einer Stadt oder Gemeinde zu beschränken.
Warum Hundesteuer? – Verwendung
Eine konkrete Gegenleistung für die Hunde und deren Halter für die entrichtete Steuer gibt es nicht. Denn die Hundesteuer ist, wie andere Steuern auch, nicht zweckgebunden, und die Gemeinde darf nach dem sogenannten “Gesamtdeckungsprinzip” verfahren. Somit verwendet die Gemeinde die Einnahmen aus der Hundesteuer, um sämtliche kommunalen Aufgaben zu finanzieren. Das Schaffen von ausreichend Hundefreilaufflächen und -spielplätzen zum Gassi gehen und Müllkörben sowie Kotbeutelspendern würden ein friedliches Miteinander unterstützen, ist jedoch nicht primär das Ziel der Hundesteuer.
Viele Hundehalter sehen die Hundesteuer von daher als unsinnig, nicht mehr zeitgemäß und ungerecht an. Die Gemeinden betonen jedoch, dass ihnen durch das Halten von Hunden sehr wohl Kosten entstehen. So unterstützen die Gemeinden die ortsansässigen Tierheime und säubern die Straßen von Hundekot. Ob der finanzielle Aufwand dafür sich jedoch wirklich mit den Einnahmen aus der Hundesteuer deckt, bleibt zu hinterfragen. Auch anzumerken ist noch, dass Hundehalter ein Bußgeld bezahlen müssen, wenn sie vom Ordnungsamt dabei erwischt werden, die Hinterlassenschaften ihres Hundes nicht wegzuräumen. Wenn die Hundesteuer den Hunden und ihren Haltern zugutekommen sollte, so müsste sie nicht mehr „Steuer“ genannt werden, sondern „Abgabe“.
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